Urteil

Schlussendlich wurde dieses Zivilverfahren noch anlässlich der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung und Beweisaufnahme vom 29.11.2006 durch Abschluss eines Vergleichs beendet, in welchem sich die Fürstlich Liechtensteinische Eisenbahn-Romantik Stiftung verpflichtete, an den ECSV zuhanden seines Vertreters den Betrag von CHF 20’000.00 zuzüglich 3.5% Zinsen pro Jahr seit dem 1.7.2006 in folgenden Raten zu zahlen:

a) CHF 7’000.00 bis 31.12.2006

b) CHF 6’600.00 bis 31.5.2007

c) CHF 6’400.00 bis 31.12.2007

Weiters verpflichtete sich die Fürstlich Liechtensteinische Eisenbahn-Romantik Stiftung in diesem gerichtlichen Vergleich, an den ECSV bis spätestens 31.12.2006 einen pauschalen Kostenbeitrag in Höhe von CHF 1’000.00 inkl. Mehrwertsteuer zu bezahlen. Ferner wurde Terminsverlust vereinbart in dem Sinne, dass die gesamte offene Forderung zur sofortigen Zahlung fällig wird, wenn auch nur eine der vereinbarten Ratenzahlungen nicht oder verspätet bezahlt wird.

Der Vergleich vom 29.11.2006 wurde von der Fürstlich Liechtensteinischen Eisenbahn-Romantik Stiftung in der Folge jedoch nur teilweise vertragskonform erfüllt. Lediglich die per 31.12.2006 und per 31.5.2007 fälligen Raten hatte die Fürstlich Liechtensteinische Eisenbahn-Romantik Stiftung fristgerecht bezahlt, ebenso den vereinbarten Kostenbeitrag in Höhe von CHF 1’000.00. Die am 31.12.2007 fällig gewordene dritte und letzte Rate in Höhe von CHF 6’400.00 hatte die Fürstlich Liechtensteinische Eisenbahn-Romantik Stiftung zwar mit Valuta 28.12.2007 auf das Konto unseres anwaltschaftlichen Vertreters überwiesen, nicht jedoch die vereinbarten 3.5% Zinsen pro Jahr aus diesem Betrag seit dem 1.7.2006. Zur Einbringlichmachung dieses Restbetrages musste unser Club deshalb gegen die Fürstlich Liechtensteinische Eisenbahn-Romantik Stiftung schlussendlich noch eine Forderungsexekution einleiten, im Zuge welcher er auch noch den ausständigen Restbetrag zur Gänze einbringlich machen konnte.

Menü

Dampflok-77250